Regeln

Hier gehts zu unseren aktuellen Hygiene-Regeln!


Die Regeln im LaLeLu Abenteuerland (AGBs)

Allgemeines

Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte und dem entspannten Miteinander. Mit dem Betreten der Spieleinrichtung erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen.

Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse und unseren Informationen zu entnehmen. Kurzfristige Änderungen der Preise und Öffnungszeiten, insbesondere in den Sommermonaten, sind vorbehalten. Kassenabschlusszeiten und die Hinweise unseres Personals zum Ende des Hallenbetriebes sind zu beachten.

Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken (Ausnahme Babynahrung) ist nicht gestattet.

Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.

Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder verpflichtet die Parkplätze zu bewachen noch ihre Fläche oder sonstige Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden zu bewahren.

Das Filmen und Fotografieren sind in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreiber.

Kundendaten, die der Betreiber (z.B.) durch Geburtstagsanmeldungen erhält, werden gemäß Datenschutzgesetz behandelt, d.h. es erfolgt eine rein interne Verwendung ohne Weitergabe an Dritte.

Keine Aufsichtspflicht/Haftungsfreistellung

Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines Aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn ein entsprechendes Einverständnis- und Haftungsfreistellungsformular wurde von einem Aufsichtspflichtigen unterschrieben.

Auch wenn an den einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, werden Eltern oder aufsichtspflichtige Erwachsene nicht von der eigenen Aufsichtspflicht entbunden.

Kinder ab 8 Jahre dürfen, mit schriftlicher Genehmigung eines Erziehungsberechtigten, unsere Spieleinrichtung ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Ein Formular hierfür können Sie in unseren Downloads herunterladen und ausdrucken.

Benutzung der Spielgeräte

Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind bzw. Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.

Der Kleinkindbereich ist nur für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkindereltern aus dem Bereich verwiesen werden.

Der Außenbereich darf nur durch die dafür vorgesehene Tür betreten werden, die Benutzung der Fluchttüren ist außerhalb eines Notfalls absolut verboten!

Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen.

Die Spielgeräte dürfen nicht mit Schuhen betreten werden, es besteht eine Sockenpflicht (Anti-Rutsch-Socken).

Wichtig!

Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind sofort an der Information zu melden. Meldungen nach Verlassen der Halle können aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.

Für Unfälle, die nicht in dieser Form und Frist angezeigt werden, wird die Haftung ausgeschlossen.

Bekleidung

Aus Hygienegründen sollten Socken, am besten Stoppersocken, getragen werden. Socken können an der Information käuflich erworben werden.

Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden.

Bitte Anhänger, Ketten sowie hängende Ohrringe ablegen und keine Kleidung mit Kordeln oder Bändchen tragen. Achtung: sehr gefährlich!!

Speisen und Getränke/Rauchen

Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise fair und familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Ausgenommen sind Allergiker- und Babynahrung.

Essen und Trinken bitte nur an den dafür vorgesehenen Tischen, nicht in oder auf den Spielgeräten!

Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in der gesamten Halle, sowie auf den Toiletten ist das Rauchen streng verboten. Nur in dem dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Außenbereich ist das Rauchen erlaubt. Dies gilt auch für das Anzünden von Kerzen, Wunderkerzen oder ähnlichem.
Zuwiderhandeln kann einen Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.

Verhalten/Beschädigungen

Schlechtes Benehmen gegenüber anderen Kindern, z.B. kratzen, beißen, schlagen, Schimpfwörter etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten diese Verhaltensweisen zu unterbinden. Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Kinder in einem solchen Fall abzumahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.

Bei Beschädigungen besteht seitens der LaLeLu-Abenteuerland GmbH ein Schadenersatzanspruch, sofern Verschulden vorgeworfen werden kann. Wir möchten Sie bitten, uns diese Fälle anzuzeigen, damit wir Sie mit der Haftpflichtversicherung Ihres Kindes abklären können.

Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten. Im Falle des Verstoßes haften Sie dem Betreiber für den daraus entstandenen Schaden.

Für Beschädigungen an der Bekleidung, die bei der Benutzung der Spielgeräte entstehen, sowie für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen.

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten!

Kapazitätsgrenze/Garderobe/Fundsachen

An stark besuchten Tagen können wir keine Sitzplatzgarantie gewähren.

Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz, außer die reservierten Geburtstagsbuchungen.

Wird die zugelassene Besucherzahl überschritten, so kann der Betreiber oder das zuständige Personal den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Der allgemeine Hallenbetrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.

Die Benutzung der Garderobe geschieht auf eigenes Risiko. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung.

Um Diebstählen vorzubeugen, lassen Sie Ihre Wertgegenstände im Auto oder mieten Sie sich gegen Gebühr ein Schließfach (bitte Schlüsselpfand bereithalten).

Fundsachen werden an der Information aufbewahrt und bei Nichtabholung nach sechs Wochen an eine Organisation für einen guten Zweck gespendet.

Zum Wohle eines sicheren Besuches und des zu beschützenden Kindes bitten wir um Verständnis dieser Regeln und wünschen viel Spaß in unserem Indoor-Spielplatz!

Ihr LaLeLu-Abenteuerland-Team

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