AKTUELLE INFORMATION !!!

Veröffentlicht von LaLeLu-Team am

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat die Corona-Maßnahmen verschärft.
Ab Samstag, 04.09.2021, gilt die Anwendung der 3-G-Regelungen in geschlossenen Räumen.
Einlass in die Innenräume von Freizeiteinrichtungen kann nur noch mit Impfnachweis, Genesenennachweis oder Negativtest gewährt werden (geimpft-genesen-getestet)! Schulkinder können als Nachweis die Testbestätigung der Schule vorzeigen, Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Kategorien: News

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